Verwaltungsrecht

Ein weiteres Fachgebiet des Juristen Rechtsanwalt Peckedrath liegt im Verwaltungsrecht.

Dieses regelt die hoheitliche Tätigkeit zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem einzelnen Bürger.

Man unterscheidet zwischen dem

Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand:

Das besondere Verwaltungsrecht gliedert sich in zahlreiche Fachgebiete. Zu nennen sind beispielsweise das

Jeder Bürger wird häufig damit konfrontiert, größtenteils in Form von Bescheiden unterschiedlicher Behörden.

Sowohl bei einem belastenden Abwasser-Kostenbescheid, einem Einberufungsbescheid oder einer anderen ordnungsbehördlichen Maßnahme steht Ihnen Rechtsanwalt Peckedrath juristisch zur Seite. In diesen Fällen stellt sich immer die Frage, ob und wie man einen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann.

Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung den Erlass eines Bescheides, zumeist eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung.

Lehnt die Verwaltung ab, möchte der rechtsuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlass des Bescheides zwingen kann.

In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Verfügung, mit denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann.

 

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